UNFALLSCHADEN

Recht: Autodiebstahl - Versicherung muss trotz verschwiegener Vorschäden zahlen

Recht: Autodiebstahl – Versicherung muss trotz verschwiegener Vorschäden zahlen

Bei einem Autodiebstahl muss die Kfz-Vollkaskoversicherung auch dann zahlen, wenn der Besitzer bei der Meldung einen früheren Unfall nicht angegeben hat. Allerdings muss die Versicherung den Schaden selbst reguliert haben und ihn bereits kenne

Händler muss nicht vor Kunden geschützt werden

Händler muss nicht vor Kunden geschützt werden

Kauft ein Händler ohne Überprüfung einen Gebrauchtwagen aus privater Hand, hat er nachträglich keinen Anspruch auf Gewährleistung. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Schleswig in einem Fall entschieden, bei dem ein Autohändler einem

auto.de

Ratgeber „Unfall – was tun?“

Über die Rechte und Pflichten als Autofahrer bei einem Unfallschaden informiert eine neue Broschüre des Deutschen Kfz-Gewerbes. Die Leser erhalten Tipps zur freien Werkstattwahl bei einem Haftpflichtschaden oder zu dem Recht, einen unabh&au

TIPPS VOM AUTOMARKT