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Recht: Rücktritt vom Kaufvertrag - Ratten im Wohnmobil

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Tuning-Trend: rattig statt hochglänzend

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Urteil: Spinne in der Tiefgarage gehört zum allgemeinen Lebensrisiko

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Erschrickt eine Autofahrerin auf dem morgendlichen Weg zum Wagen in der Tiefgarage ihrer Wohnanlage über eine sich dort von der Decke herabseilende Spinne und stürzt dabei, kann für den Unfall nicht der Hausmeisterservice verantwortli

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