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Nach einem Unfall darf der geschädigte Autofahrer einen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss diesen selbst dann zahlen, wenn sich der Schaden in der Folge als Bagatelle herausstellt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts
Auch Jahre nach einem Autounfall muss ein Kfz-Haftpflichtversicherer noch für gesundheitliche Folgeschäden aufkommen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach einer Klägerin Schadenersatz zu, die im Februar 1992 als Beifahrerin schwer ve
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