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Beim Kauf eines "Gebrauchtwagens mit Austauschmotor" von privat ist Vorsicht geboten. Denn anders als beim Kauf vom Händler ist der Begriff in diesem Fall nicht klar definiert. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts
Nutzt ein Angestellter seinen Dienstwagen verbotenerweise privat, darf der Fiskus dies nicht als geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung betrieblicher Fahrzeuge steuerlich in Rechnung stellen. Wenn die Firma die Privatnutzung ihrer Autos ausdr&uu
Peugeot-Neuwagenverkäufer beraten Interessenten besonders kompetent. Zu diesem Ergebnis kommt die renommierte Fachzeitung "Automobilwoche". Zum sechsten Mal verlieh sie den "Automobilwoche Award Autohandel" ("AAA"). iPeugeot feierte gleich einen
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