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Beim Kauf eines gebrauchten Automobils müssen Händler nicht auf eine vorherige Nutzung des Fahrzeugs als Mietwagen hinweisen. Eine solche Nutzung ist kein sogenannter "offenbarungspflichtiger Sachmangel" und begründet damit auch keine
Das Hamburger Unternehmen Alpha Online Service GmbH hat für die Mercedes-Benz Niederlassungen ein EDV-gestütztes System eingeführt, dass die Annahme und Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen vereinfacht und für den verkaufenden Kunden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 14. Mai 2009 (Az. 4 U 148/07) entschieden, dass Wassereintritt bei Neufahrzeugen aufgrund einer undichten Stelle einen erheblichen Mangel darstellt und somit ein Rücktritt vom Kaufvertrag gerechtfertigt is
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