Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Verbraucht ein Neuwagen deutlich mehr als im Verkaufsprospekt versprochen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder einen Preisabschlag verlangen. Als Grenze sehen Gerichte einen Mehrverbrauch von zehn Prozent an. Das Landgericht Detmo
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 07.03.2013, AZ I - 28 U 94/12) hat entschieden, dass ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht a
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.