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Wenn während eines schweren Sturms die Teile eines Schornsteins auf ein parkendes Auto fallen, dann muss in der Regel der Hausbesitzer für den Schaden aufkommen. Ihm kann mangelhafte Wartung oder ein Baufehler unterstellt werden. Nach An
Missachtet ein Vertragshändler seine Warnpflicht, haftet er auch für konstruktionsbedingte Fahrzeugmängel. Das entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-22 U 157/08). Wenn unvorhersehbare Gefahren, die zu erheblichen Fahrz
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