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Bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall muss die Versicherung die Reparaturkosten in einer Vertragswerkstatt zu Grunde legen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug in Eigenregie oder gar nicht repariert wird. Das hat das Landgericht Berlin
Reparaturkosten müssen auch über dem Wert des Autos sofort in ihrer Gesamtheit bezahlt werden. Denn oft liegt nach einem Verkehrsunfall der Schadensbetrag im Grenzbereich zwischen Reparaturwürdigkeit und Totalschaden. In der Rechtspr
Der neue Schulweg-Planer der Continental AG und der Landesverkehrswacht Niedersachsen ist auf der Internationalen Funkausstellung IFA in Berlin als vorbildliche Internetplattform ausgezeichnet worden. Ziel des bundesweit einmaligen Onlineportals ww
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