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Eine Reparatur ist auch dann „vollständig“ ausgeführt, wenn das verunfallte Fahrzeug fahrtüchtig und unfallsicher wiederhergestellt wurde. Dabei ist es laut einem Urteil des Landgerichts Dortmund unerheblich, ob bestehende
Sommer- oder Winterreifen bei Matsch und Schnee: Die Bereifung kann bei winterlichen Wetterlagen im Falle eines Unfalles sehr unterschiedliche und gravierende Folgen für den Versicherungsschutz haben. Das hat eine repräsentative Umfrage
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