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Fahrradfahrer zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern. Auf die Aufmerksamkeit und Rücksicht von Pkw-Lenkern dürfen sie sich trotzdem nicht blind verlassen, wie nun ein Radler vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken fest
Einem Fahrradfahrer kann keine Mitschuld an einem Unfall zugeschrieben werden, nur weil er keinen Helm trug. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und widersprach damit der Auffassung der Vorinstanz (Az. 14 U 113/13). Wie die Deutsche An
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