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Von Victoria Lewandowski Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) entschied, dass Autofahrer die rote Kfz-Kennzeichen nicht am Fahrzeug befestigen, den Versicherungsschutz verlieren. Vom Gericht wurden die Regelungen der einschlägigen Versicherungsbe
Auch ein rotes Kfz-Kennzeichen muss fest am Fahrzeug montiert werden. Wer es nur in den Innenraum legt, kann bei einem Schaden den Versicherungsschutz verlieren. Das geht nun aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz hervor Korrekte Montage
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