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Bei der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall muss die Versicherung die Reparaturkosten in einer Vertragswerkstatt zu Grunde legen. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug in Eigenregie oder gar nicht repariert wird. Das hat das Landgericht Berlin
Fahrerinnen und Fahrer von Premium-Marken nehmen es mit der Wartung ihrer Fahrzeuge genau: Mehr als 95 Prozent von ihnen lassen Inspektionen überwiegend innerhalb der vorgegebenen Intervalle in einer Vertragswerkstatt durchführen. Nur rund fün
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