VERWALTUNGSGERICHT CHEMNITZ

Keine Fortbildung – keine Fahrlehrererlaubnis

Keine Fortbildung – keine Fahrlehrererlaubnis

Von Victoria Lewandowski Versäumt ein Fahrerlehrer zweimal seine Verpflichtung zur Fortbildung, dann rechtfertigt dieses Verhalten den Widerruf der Fahrlehrererlaubnis. Nach Ansicht der Richter ist im Interesse der Verkehrssicherheit und zur Sic

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