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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat keine Bedenken gegen Diesel-Fahrverbote in der Landeshauptstadt und gab damit der Deutschen Umwelthilfe Recht. Eine solche Maßnahme verstoße nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Gesundheit d
Nach Abholung der für sich beantragten "Blinden"-Parkberechtigung stieg ein Mann in sein vor der Behörde parkendes Auto - zum Erstaunen der ihn dabei beobachtenden Sachbearbeiterin. Was das Verwaltungsgericht Stuttgart veranlasste, den Ho
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