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Seit Dezember 2010 ist es amtlich: "Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte" darf nur mit M+S-Reifen (Matsch und Schnee) gefahren werden. Wer bei entsprechenden Wetterlagen ohne passende Bereifung von der Polizei anget
Die deutschen Autofahrer sind keine Umrüstmuffel. Die seit 2006 vom Gesetzgeber vorgeschriebene und 2010 präzisierte "Situative Winterreifenpflicht", vor allem aber die vergangenen schneereichen Winter lassen kaum jemanden am Sinn von Winte
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