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Verunfallt ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug, muss er sich die Zahlung seiner Versicherung an den Unfallgegner gefallen lassen - auch wenn er sich wegen des Erhalts seines Schadensfreiheitsrabatts dagegen wehrt und für unschuldig hält. Das
Ein Auto gilt auch dann noch als Neuwagen, wenn er einen leichten Lackschaden aufweist, der vom Händler fachmännisch beseitigt wurde. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuell veröffentlichten Urteil und wies dam
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