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Die bei dauerhaftem Kurzstreckenbetrieb auftretende Verstopfung von Rußpartikelfiltern stellt einen Mangel dar, für den der Fahrzeugkäufer sein Geld zurückverlangen kann. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem vom AD
Mercedes lässt nicht locker. Mit großem Aufwand versucht der Stuttgarter Automobilhersteller, die US-Amerikaner auf den Diesel-Geschmack zu bringen. Gescheitert war dieses Unterfangen bisher in fünf für den Mercedes-Benz-Absat
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