ZETTEL HINTER SCHEIBE

auto.de

Unfall: Wartepflicht auch bei Bagatellschäden

Wartepflicht: Selbst bei Bagatellschäden dürfen Autofahrer den Ort des Geschehens nicht einfach verlassen. Wenn die Polizei den Unfallverursacher dabei erwischt, muss dieser mit einer hohen Strafe rechnen. Die reicht von einem Bußgeld über Punkte

TIPPS VOM AUTOMARKT