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Die Zeugenaussage eines Polizisten allein reicht nicht immer für ein Fahrverbot nach einem Rotlichtverstoß. Das hat nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Landstuhl gezeigt. In dem verhandelten Fall ging es vor allem um die Frage, ob
Das Aussageverweigerungsrecht hat schon so manchen Fahrzeughalter vor Strafe bewahrt. Doch Vorsicht: Nicht immer kann von diesem Recht Gebrauch gemacht werden. Zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes wird der Halter des Kraftfahrzeuges vo
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