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Nachts sind nicht nur alle Katzen grau – Fußgänger leider auch. Wer allerdings in finsterer Nacht dunkel bekleidet eine Straße überquert, handelt laut der ARAG-Experten leichtsinnig und riskiert bei einem Unfall sämtliche Schadensersatzansprüche. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
Das Gericht wies die Schadensersatz– und Schmerzensgeldklage eines Fußgängers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger hatte nach Darstellung des Gerichts mit dunkler Kleidung nachts eine innerstädtische Straße abseits einer – auch noch Rot zeigenden – Fußgängerampel blindlings überquert. Dabei wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Kläger hätte den mit eingeschaltetem Licht fahrenden Wagen auch bemerken müssen (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 200/10).
geschrieben von auto.de/(li/mid) veröffentlicht am 26.07.2012 aktualisiert am 26.07.2012
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