Nahverkehr: Vorerst keine Entschädigung bei Busverspätungen

Fahrgäste im Nah- und Regionalverkehr werden auf absehbare Zeit wohl keinen Anspruch auf Entschädigung bei Ausfall oder Verspätung ihres Busses nach Vorbild des kürzlich bei der Bahn eingeführten Systems haben. Das geht jetzt aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion „Die Grünen“ hervor.

Zwar steht die Bundesregierung einer europaweiten einheitlichen Regelung von Fahrgastrechten im Busverkehr nach eigenem Bekunden „sehr aufgeschlossen“ gegenüber. Nach Ansicht der Grünen sind Bus-Passagiere auf Strecken von bis zu 250 Kilometern künftig aber auch weiterhin „weitgehend rechtlos“. Die Bundesregierung hält dem entgegen, die Ausweitung der Fahrgastrechte auf den Öffentlichen Personen- Nahverkehr (ÖPNV) seien aufgrund „der nicht absehbaren Folgen für den ÖPNV“ nicht sofort und 1:1 realisierbar. Sie verweist auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand in Anbetracht von rund 5,5 Milliarden Fahrgästen im deutschen Nahverkehr, denen europaweit lediglich 72,8 Millionen Bus-Fernreisende gegenüberstehen. Deren Rechte sollen in Kürze vom Europäischen Parlament deutlich gestärkt werden. Unter anderem soll EU-weit ein verbindliches Entschädigungssystem bei Verspätungen oder Reiseausfällen installiert werden.

Die voraussichtlich ab 2013 in Kraft tretende EU-Verordnung besagt beispielsweise, dass bei verspäteter Abfahrt eines Fernreisebusses von mehr als 90 Minuten das Verkehrsunternehmen kostenlose Mahlzeiten oder Getränke bereitstellen muss. Sollte gar eine Hotel-Übernachtung nötig werden, muss der Busbetreiber für die Unterbringung der Fahrgäste aufkommen. Verzögert sich die Abreise um mehr als zwei Stunden oder wird die Reise wegen Überbuchung annulliert, hat der Fahrgast zusätzlich zur Erstattung des Fahrpreises Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des gezahlten Reisepreises.

Kürzlich erst war bekannt geworden, dass die Bundesregierung plant, den bisher stark reglementierten Fernbusmarkt weitgehend zu liberalisieren. Experten rechnen mit einer Zunahme von Billigangeboten und damit, dass jeder fünfte Fernreisende vom Zug auf den Bus umsteigen könnte. Auch vor dem Hintergrund der „Chancengleichheit der Verkehrsmittel“ befürworten Fahrgastverbände wie Pro Bahn daher die Einführung des bei der Bahn geltenden Entschädigungssystems auch im Busreiseverkehr.

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