Nasser Innenraum: Rücktritt vom Kaufvertrag rechtens

Auch ein Gebrauchtwagen darf im Innenraum nicht nass werden – selbst wenn es sich um einen Geländewagen handelt.

Der Käufer, der das Auto nach einem Jahr und mehreren Reparaturversuchen sein Geld vom Händler zurürckverlangte, bekam vor dem Bundesgerichtshof Recht. Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, stellte der Mann gleich nach dem Kauf Wassereinbruch in seinem gebrauchten Geländewagen der Oberklasse fest. Mehrfach wurde versucht, das Fahrzeug abzudichten. Als nach einem Jahr die Feuchtigkeit im Fußbereich vor dem rechten Rücksitz immer noch nicht verschwand, erklärte der Autobesitzer seinen Rücktritt vom Kaufvertrag.

Darauf wollte sich der Händler trotz gerichtlicher Zahlungsklage aber nicht einlassen. Zumal es inzwischen einem vom vorinstanzlichen Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme beauftragten Sachverständigen gelang, die Ursache für den Wassereintritt – zumindest provisorisch – zu beheben. Der Bundesgerichtshof ließ die letzte Nachbehandlung nicht gelten. Der Autokäufer sei bereits vorher wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten.

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