Nationale Plattform Elektromobilität: Deutschland soll Leitmarkt werden

Die Bundesregierung und die deutsche Industrie sind sich einig: Deutschland will die Technologieführerschaft bei den notwendigen Schlüsselkomponenten und die Marktführerschaft im Bereich der Elektromobilität übernehmen. Es soll zum Leitmarkt und Leitanbieter für Elektromobilität werden.

Kernkompetenzen der deutschen Industrie

Dazu sollen die Kernkompetenzen der deutschen Industrie in ihrer gesamten Wertschöpfungskette genutzt werden, wie Politik und Wirtschaft in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen. Alle Beteiligten werden aufgerufen, technologieoffen und mit hohem Engagement die E-Mobilität in Deutschland voranzutreiben. Angesprochen, einen Beitrag zu leisten, sind die verschiedenen beteiligten Industriebranchen ebenso wie die Politik auf allen Ebenen, Wissenschaft und Forschung sowie Verbraucher- und Umweltverbände.

Nationale Plattform Elektromobilität

Die Bundeskanzlerin hatte zum nationalen Gipfel geladen, um eine Plattform zu finden, die es ermöglicht, bis 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf deutsche Straßen zu bringen. Dazu werden heute in Berlin die Weichen gestellt. Zu den gemeinsamen Zielen gehören ferner u.a. der Auf- und Ausbau von Arbeitsplätzen in der Elektromobilität in Deutschland sowie die Sicherung zukunftsorientierter Ausbildungs- und Arbeitsplätze in den beteiligten Branchen. Die Kosten künftiger E-Fahrzeuge sollen reduziert werden, um deren wirtschaftliche Akzeptanz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Aufgebaut wird eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Lade- und Netzinfrastruktur und die bessere Netzintegration erneuerbarer Energien angestrebt. Der erdölbasierte Kraftstoffverbrauch soll zurückgefahren werden.

Kooperation innerhalb einer Wertschöpfungskette

Künftig wird es branchenübergreifende Kooperation innerhalb einer Wertschöpfungskette geben, um die Entwicklung entsprechender Produkt- und Produktionstechnologien voranzubringen. Werkstoff- und Materialkompetenz einschließlich Recycling werden ausgebaut. Eng kooperieren wollen Industrie und Politik mit anderen europäischen Ländern bei der Definition von Rahmenbedingungen, Normen und Standards sowie deren Umsetzung auf internationaler Ebene.

Individuelle und nachhaltige Mobilität

Um eine individuelle und nachhaltige Mobilität von morgen zu sichern, wird die deutsche Wirtschaft innovative Technologien, Konzepte und Lösungen liefern und die Politik geeignete Rahmenbedingungen und Impulse setzen. Die Zusammenarbeit der Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette – vom Rohstoff über das Elektrofahrzeug bis zum Recycling der Werkstoffe in branchenübergreifenden, technologieorientierten Netzwerken – sehen die Verhandlungspartner den Schlüssel zum Erfolg.

Zahlreiche Konzepte

Angesichts der zahlreichen Konzepte, die es rund um die künftige Mobilität gibt – vom optimierten Verbrennungsmotor und der schrittweisen Hybridisierung über alternative Kraftstoffe bis hin zu Batterie– und Brennstoffzellenfahrzeugen – vertreten Industrie und Politik einen technologieoffenen Ansatz. Neben dem bereits gestarteten Nationalen Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NIP) würden komplementär mit dem Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität nunmehr die Batterietechnologie und die Technologien für E-Antriebe verstärkt verfolgt, heißt es in der Erklärung.

In 40 Jahren

In 40 Jahren würde sich der Verkehr überwiegend auf alternative Kraftstoffe und innovative Antriebstechnologien stützen müssen, sind sich die Partner einig. Nur so ließen sich die angestrebten Klimaschutzziele der Bundesregierung auch erreichen. Zentrale Herausforderung sei dabei die Sicherung der Mobilität unter Einbeziehung von Klimaschutz und Energieversorgungssicherheit. Einen wesentlichen Beitrag hierzu werde die Elektromobilität als Schlüsseltechnologie leisten. Schließlich verursachten Elektrofahrzeuge weder lokale CO2-Emissionen noch Luftschadstoffe, zugleich reduzierten sie den erdölbasierten Kraftstoffverbrauch. Der zusätzliche Gesamtbedarf an elektrischer Energie für Elektrofahrzeuge soll durch Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Umsetzung der Ziele

Zur Umsetzung der Ziele vereinbarten Bundesregierung und Industrie gemeinsame Maßnahmen. So soll u.a. die Industrie aktiv mitwirken, erforderliche Angebote zu unterbreiten, um die Ziele des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität (1 Million Fahrzeuge in 2020) zu erreichen. Ein Konzept für den wirtschaftlichen Ausbau der Infrastruktur in den nächsten Jahren zur Sicherstellung einer „diskriminierungsfreien, marktkonformen und bedarfsgerechten Versorgung“ mit Ladestationen soll die Energiewirtschaft erstellen. Die Industrie verstärkt die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung; allein die Automobilindustrie will in den nächsten Jahren voraussichtlich rund 20 Milliarden Euro p. a. in die Forschung und Entwicklung von E-Mobilität, kraftstoffeffizienten Fahrzeugen sowie Energiesparmaßnahmen investieren. Industrie und Bundesregierung erarbeiten gemeinsam eine „Ressourcenstrategie Elektromobilität“.

EU-Ebene für eine mehrfache Anrechnung

Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine mehrfache Anrechnung von Fahrzeugen mit weniger als 50 Gramm CO2/km auf die CO2-Flotten-Ziele bis 2020 ein. Mit Ländern und Kommunen wird sie über Änderungen des Ordnungsrechts (z.B. StVO sowie andere einschlägige Gesetze) beraten, um beispielsweise Genehmigungsverfahren für Ladesäulen zu vereinfachen. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Ladeinfrastruktur und -nutzung optimieren und regulatorische Fragen zügig klären. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für Fuhrparks will die Regierung prüfen lassen, ob sich eine Beschaffungsinitiative für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g/km starten lässt. Gespräche mit gleichem Anliegen werden mit Ländern und Kommunen sowie privaten Flottenbetreibern geführt.

Förderung der Entwicklung moderner Antriebstechnologien

Im Rahmen eines gemeinschaftlichen Konzeptes zur Förderung der Entwicklung moderner Antriebstechnologien wird die Bundesregierung bei den Haushaltsaufstellungen bis 2013 gezielt Mittel bereitstellen, um F&E-Vorhaben entsprechende Planungssicherheit zu geben. Ein Schwerpunkt ist dabei die Förderung der Elektromobilität.

Arbeitsgruppen

Die Nationale Plattform Elektromobilität wird von sieben Arbeitsgruppen (AG Antriebstechnologie,
AG Batterietechnologie, AG Ladeinfrastruktur und Netzintegration, AG Normung, Standardisierung und Zertifizierung, AG Materialien und Recycling, AG Nachwuchs und Qualifizierung, AG Rahmenbedingungen) getragen. Deren Aufgabe ist es, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, um die Ziele des Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität zu realisieren.

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