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Mobile Navigationsgeräte sollte der Fahrer beim Verlassen des Autos mitnehmen. Denn laut des Automobilklubs Kraftfahrerschutz (KS) zählen die universell einsetzbaren und nicht fest im Auto verbauten Helferlein vor der Teilkasko als Zubehör und sind damit im Falle eines Diebstahls nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.
Zudem sind die Geräte an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett angebracht und damit gut sichtbar für potenzielle Langfinger. Ein aufgebrochenes Fahrzeug könnte also die Folge sein, denn Gelegenheit macht oftmals Diebe.
Idealerweise sollte der Autofahrer auch die Halterung abnehmen, denn sonst könnte der Übeltäter davon ausgehen, dass sich auch das eigentliche Navi noch im Fahrzeug befindet. Dasselbe gilt für Handys mit Navigationsfunktion.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 02.05.2011 aktualisiert am 02.05.2011
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