Navi-Klau: Mitnehmen ist der beste Schutz

Der Teileklau geht um. Täglich werden rund 560 Autofahrer in Deutschland Opfer eines Autoeinbruchs, bei dem Diebe Wertgegenstände aus dem Auto entwenden, so das Bundeskriminalamt (BKA). Die meisten Betroffenen müssen für den Schaden teilweise selbst aufkommen, da nur teilweise Versicherungsschutz besteht.

Größter Renner bei den Dieben: das Navigationsgerät. „Rund 50 bis 60 Prozent aller Teileentwendungen aus dem Auto betreffen Navigationsgeräte“, schätzt Rüdiger Thust, Diebstahlexperte bei der Kriminalpolizei in Köln. Die Diebe sind blitzschnell. „Scheibe einschlagen und ins Auto greifen, steht nach wie vor ganz hoch im Kurs“, warnt der Experte. „Laptops, Handtaschen mit Geld und Kreditkarten oder Lederjacken sind ein echtes Eldorado für die Diebe“, so der Kripomann. Sie lockten die Diebe erst an. Den Ärger und die Lauferei zur Polizei, Versicherung und sonstigen Behörden sollte man sich ersparen und die Sachen grundsätzlich mitnehmen.

Denn Gegenstände, die nicht fest mit dem Auto verbunden sind, haben keinen Versicherungsschutz. Auch ein mit Saugnapf an der Fensterscheibe befestigtes Navigationsgerät gilt bei den allermeisten Assekuranzen als loser Gegenstand und ist damit unversichert. Kein Wunder, dass die Versicherer daher nur einen Bruchteil der Betroffenen entschädigen. Allein die eingeschlagene Glasscheibe erhält der Kunde auch dann von der Versicherung ersetzt, wenn er bei seinen mobilen Geräten in die Röhre schaut. Abgezogen wird lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Nur ganz wenige Autoversicherer sind risikobereit und bieten Schutz für mobile Geräte. Bei Navis ist es die kleine Condor-Versicherung aus Hamburg. „Auch in der Halterung an der Windschutzscheibe ist bei uns ein mobiles Navigationsgerät mitversichert“, bestätigt Sprecherin Cornelia Böhm. Und selbst Handys sind versicherbar. Hierfür müssen die Kunden den Premium-Tarif der DEVK abschließen. „Wichtig ist, dass das Handy für Diebe unsichtbar verwahrt wird, beispielsweise im Handschuhfach oder Kofferraum“ sagt, DEVK-Expertin Maschamay Poßekel. Ersetzt wird aber nur der Wiederbeschaffungswert. Wer keine Police bei DEVK oder Condor hat, muss sein mobiles Navi oder sein Handy beim Verlassen des Autos immer mitnehmen. „Selbst im Kofferraum sind die Geräte unversichert“, warnt Alois Schnitzer von der HUK-Coburg.

Unproblematisch ist die Schadenregulierung selbst dann nicht, wenn das Navi fest im Auto integriert ist und somit grundsätzlich Versicherungsschutz genießt. „Grundsätzlich gibt es aus der Teilkaskoversicherung nur den Zeitwert plus Einbaukosten“, sagt Lutz Imhof, Präsident des Verbandes der unabhängigen Kfz-Sachverständigen (VKS) aus Rennerod. Wer mit der Höhe der Entschädigung für sein Navi nicht einverstanden ist, sollte einen Anwalt aufsuchen und ein sogenanntes Beweisverfahren einleiten. Dann ermittelt ein Sachverständiger den Wert des gestohlenen Wegfinders. „Die Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung“, so Imhof. Einige Versicherer zahlen den Neupreis deutlich länger als zwölf Monate. Besonders kundenfreundlich ist das Angebot der VHV, die sogar unbegrenzt lange ein nagelneues Navi bezahlt. Bei der Concordia gibt es im Premium-Tarif immerhin noch drei Jahre Schutz.

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