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Wenn die Scheinwerfer nicht mehr die Straße, sondern vor allem eine graue Suppe anstrahlen, dann ist höchste Vorsicht geboten. Bei Nebel ist nicht nur „Fuß vom Gas“ angesagt, sondern auch erhöhte Vorsicht vor den anderen Verkehrsteilnehmern. Bei einer Sichtweite unter 50 Metern darf die Geschwindigkeit auch auf Autobahnen nicht über 50 km/h liegen, woran jetzt der TÜV Rheinland erinnert. Laut Statistischem Bundesamt passierten 2009 rund 400 Nebelunfälle mit Personenschaden.
Bei der Einschätzung der Nebeldichte geben Leitpfosten am Straßenrand eine gute Orientierung – sie liegen genau 50 Meter auseinander. Ist der nächste Pfosten nicht mehr zu erkennen, helfen die Fahrbahnmarkierungen in der Mitte. Auf Autobahnen liegen sie 18 Meter auseinander, auf Landstraßen 12 Meter. Man darf laut Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren, wie es die Sicht zulässt.
Sicherer ist es übrigens, auch tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Unter 150 Meter Sichtweite dürfen zudem die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden, Nebelschlussleuchten hingegen erst bei einer Sichtweite von unter 50 Metern. Bei Stau und nebelfreien Abschnitten sollte das grelle Licht ausgeschaltet werden, da es stark blendet. Für eine gute Sicht empfehlen die TÜV-Prüfer zudem die regelmäßige Kontrolle und Reinigung der Scheibenwischer-Blätter. Vor allem Heckwischer werden oft vernachlässigt.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 04.03.2011 aktualisiert am 04.03.2011
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