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Kreditwürdigkeit nach Autounfall
Ein Verkehrsunfall kann unter Umständen zu einer negativen Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Autofahrers bei der „Schufa“ (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) führen. Das passiert zum Beispiel bei nicht bezahlten Selbstbeteiligungen, wenn ein Mietauto zu Schrott gefahren wurde („Sixt-Urteil“). Mit einem negativen Eintrag bei der Schufa hat man schlechte Karten, wenn es um die Erteilung eines Kredites oder andere Geldgeschäfte geht. Jüngst versuchten einige der rund 750 in Deutschland zugelassenen Inkassounternehmen, bei Autofahrern abzukassieren.
Bei Sven Tintemann, Schufa-Experte in der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner, meldete sich ein Unternehmer aus dem Allgäu, der in Hamburg mit seinem Mercedes in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde. Das Auto hatte einen Totalschaden. Da es nicht mehr nutzbar war und auch kein Ersatzwagen zur Verfügung stand, überwies er zwei fällige Darlehensraten nicht mehr. Seine Bank für den Autokredit veranlasste daraufhin einen Schufa-Eintrag über einen geschätzten Schadenswert, obwohl der Verkehrsunfall noch nicht abschließend geklärt war. Der Autofahrer protestierte, denn auch der Fahrzeugrestwert war nicht berücksichtigt. Doch der Ratenrückstand führte direkt zur Fälligkeit des Darlehens. Erst nach dem Einspruch von Tintemanns Kanzlei bei Bank und Schufa wurde der Eintrag gelöscht. Sein Rat: Fordert der Vertragspartner die Zahlung der Darlehenssumme oder des Fahrzeug-Restwertes, sollte man der Schadenshöhe oder der Gesamtforderung nachkommen. Dann ist ein Schufa-Eintrag vom Tisch.
Die Schufa ist mittlerweile so gefürchtet wie die Flensburger Verkehrssünderkartei. 682 Millionen Einzeldaten von 66,3 Millionen Bundesbürgern sind in Wiesbaden gespeichert. Nach einer Verbraucherschutz-Studie sind Informationen zur Kreditwürdigkeit oft fehlerhaft. Auf Basis unterschiedlicher Daten wie Anzahl der Wohnungswechsel oder Bankkonten erstellt die Schufa eine Bonitäts-Bewertung, das sogenannte „Scoring“. Wie wichtig diese Bewertung im Geschäftsalltag ist, bekam auch eine Angestellte aus Hessen zu spüren: Beim Kauf eines Mini Coopers verweigerte ihr die Bank die Finanzierung. Die unbescholtene Frau wollte daraufhin ihr Schufa-Scoring erfahren. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den gespeicherten Daten um eine Namensverwechslung bei der Schufa handelte. Klagen durch mehrere Instanzen auf Offenlegung der Scoring-Grundlage blieben erfolglos. Die Autofahrerin will „die Geheimniskrämerei“ beenden und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof gehen. Zuvor steht aber die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht an.
geschrieben von MID veröffentlicht am 03.02.2015 aktualisiert am 03.02.2015
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