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Zwischen „gebraucht“ und „neu“ gibt es bei Fahrzeugen laut Kfz-Betrieb Online eine Reihe von feinen Abstufungen wie „fabrikneu“ oder „neuwertig“, die bei einem Verkauf des Fahrzeugs rechtlich relevant sind.
Dass eine solche Klassifizierung erheblichen Einfluss auf den Verkaufspreis hat, liegt auf der Hand. Doch nehmen diese Attribute auch darauf Einfluss, wie das Fahrzeug beworben werden darf und welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – zum Beispiel diejenigen für Neu- oder für Gebrauchtfahrzeuge. Zudem stellt sich die Frage, ob und inwiefern die Sachmängelhaftung eingeschränkt werden darf.
Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren verstärkt mit der Differenzierung dieser Begrifflichkeiten auseinandergesetzt und eine Reihe von Definitionen und Abgrenzungskriterien entwickelt. Die Rechtsabteilung des Zentralverbands des Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) hat nun einen Überblick über die Definitionen und die wichtigsten Gerichtsentscheide erstellt und in einem Merkblatt zusammengefasst. Die Übersicht können Verbandsmitglieder direkt vom ZDK beziehen.
geschrieben von auto.de/(tm/mid) veröffentlicht am 16.05.2012 aktualisiert am 16.05.2012
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