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VW
Das jetzt vom Bundestag verabschiedete VW-Gesetz könnte eine neue EU-Klage nach sich ziehen.
Die EU-Kommission hat bereits angekündigt, alle Schritte der Bundesregierung genau analysieren zu wollen, „auch die neuesten“. Nach Ansicht von Justizministerin Brigitte Zypries hat der Bund jedoch nichts zu befürchten, da die neue Novelle nicht gegen das EU-Recht verstoße. Als die EU Deutschland Anfang Juni wegen der Sonderrechte des Landes Niedersachsen im VW-Gesetz verklagt hatte, sei es um das Zusammenwirken aller Sonderrechte gegangen. Dass der Bundestag nun ein Gesetz verabschiedet hat, bei dem Niedersachsen trotz seiner 20-prozentigen Beteiligung eine Sperrminorität zugesprochen bekommen hat, sei allein kein Grund für eine weitere Klage. Sieht das die EU jedoch anders, drohen einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zufolge hohe Strafzahlungen.
geschrieben von (sta/mid) veröffentlicht am 18.11.2008 aktualisiert am 18.11.2008
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