Neue EU-Verordnung sichert mehr Preiswettbewerb bei Autoreparaturen

Wie der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) berichtet, sollen durch eine jetzt in Kraft tretende Änderung einer EU-Verordnung freie Werkstätten und Ersatzteilhändler besseren Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Automobilhersteller erhalten.

Das könnte den Wettbewerb beflügeln und weiterhin wettbewerbskontrollierte Preise für Ersatz- und Verschleißteile garantieren. Möglich machen es Änderungen der „Euro 5/6“-Verordnung. Sie behandelt in erster Linie die Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Autos und die Durchführung von Abgasuntersuchungen, regelt aber auch den Zugang zu den technischen Informationen der Fahrzeughersteller.

Die EU-Kommission hat in einer neuen Verordnung die in „Euro 5/6“ getroffenen Regeln präzisiert und darin die klare Zuordnung von Ersatzteilen zu Fahrzeugen für unabhängige Marktbeteiligte, die also nicht Vertragshändler oder Vertragswerkstatt einer Fahrzeugmarke sind, erleichtert. „Die EU-Kommission hat erkannt, dass die bisherigen Regelungen offenbar noch nicht ausreichen, denn Fahrzeughersteller haben unabhängigen Marktbeteiligten immer wieder Informationen mit der Begründung vorenthalten, sie seien zu deren Weitergabe nicht verpflichtet“, sagt GVA-Präsident Hartmut Röhl. Mit der Aufnahme dieser Informationspflichten habe die EU-Kommission „Weitsicht bewiesen“. Jetzt komme es darauf an, dass die Regeln in der Praxis auch durchgesetzt werden. Profitieren werden von der Stärkung des Wettbewerbs wohl vor allem die Autofahrer, denn ein starker Wettbewerb im Markt für Autoreparaturen wirkt sich positiv auf das Portmonee des Verbrauchers aus.

 

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