Neue Führerscheinklasse A2 – Die unbekannte Vereinfachung

Die neue Motorradführerscheinklasse A2, die seit dem 19. Januar 2013 gilt, wird bislang kaum angenommen. Sie sieht vor, dass Autofahrer, die ihren Führerschein der früheren Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erhalten haben, ohne Theorieprüfung und ohne Pflichtfahrten den A2-Führerschein nach bestandener Praxisprüfung erhalten. Anschließend dürfen sie Maschinen bis 35 kW/48 PS fahren. Nach zwei Jahren kann man eine weitere Praxisprüfung absolvieren und erhält dann den in der Leistung unbegrenzten Motorradführerschein der Klasse A. In Deutschland fallen rund zehn Millionen ältere Autofahrer unter diese Regelung.

Stichproben der Zeitschrift „Auto Motor und Sport“ zeigen, dass sich in den Fahrschulen kaum Autofahrer für den A2-Führerschein anmelden. Laut einer Online-Umfrage haben 65 Prozent der über 1.500 Leser noch nichts von der neuen Verordnung gehört. Deshalb hat die Zeitschrift die neue Regelung getestet. Das Resultat: Der neue Motorradführerschein lässt sich tatsächlich einfach erwerben. Um hinreichend Fahrpraxis zu bekommen und die Fahrprüfung zu bestehen, genügten im Testfall sechs Doppelstunden. Der gesamte Führerschein – inklusive Gebühren und der Prüfung – kostete rund 850 Euro. Das ist weniger als die Hälfte des Betrages, den die Fahrschulen für einen normalen Motorradführerschein der Klasse A berechnen.

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