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Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat sich für eine erweiterte Ausnahmegenehmigung beim Fahren von Einsatzfahrzeugen ausgesprochen.
Eine entsprechende Regelung ist beim Runden Tisch in dieser Woche mit Verbänden, Prüforganisationen und den Bundesländern erörtert worden. Sie soll kurzfristig im Kabinett beschlossen werden.
Es müsse alles getan werden, um das ehrenamtliche Engagement junger Helferinnen und Helfer zu unterstützen. Sie retten Leben und setzen sich mit aller Kraft für ihre Mitmenschen ein, erklärte Tiefensee. Deswegen werde er dem Bundeskabinett eine spezifische Ausbildung und Prüfung zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen Gesamtgewicht vorschlagen.
Diese sei dann weniger aufwändig und deutlich preiswerter als ein üblicher C1-Führerschein. Diese Regelung entspricht der Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes und anderer Experten des Runden Tisches.
Bundesweit können damit 16 000 Fahrzeuge allein bei den Freiwilligen Feuerwehren gefahren werden. 100 000 Fahrer der Freiwilligen Feuerwehren profitieren von der neuen Fahrberechtigung. Die neue Regelung wird auch für anerkannte Rettungsorganisationen und den Katastrophenschutz gelten.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 25.03.2009 aktualisiert am 25.03.2009
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Ich finde das nicht ganz richtig, was du schreibst. Natürlich muss man bei Einsatzfahrten immer die augen für alle andern Verkehrsteilnehmer haben, da diese oft mit der Situation "Rettungswagen etc. von hinten mit Alarm" überfordert sind. In den Organisationen (Ich kann nur fürs Rote Kreuz sprechen) wird das Thema Alarmfahrt immer wieder angesprochen und den Helfern eingetrichtert. Das problem ist: Ein RTW hat meißt um die 3.8-4 Tonnen. Die klasse 3 Fahrer werden immer weniger. Die Bereitschaften oder FFW’en können sich allerdings nicht die klasse C1(E) für die meißten Helfer leisten. Wer soll in 10 jahren dein Haus löschen oder dich aus dem zerquetschten Auto Retten?? Ich selber bin erst 18 jahre und habe seit Oktober 2008 meinen Führerschein (klasse BE) und mache grad die Ausbildung zum Rettungssanitäter (NEBEN DER SCHULE FÜR mich und MEINE BEREITSCHAFT (Katastrophenschutz und Schnelleinsatzgruppe). Ich darf allerdngs NICHT unsern RTW fahren. Diese Regelung ist für leute wie mich ech
Den jungen Fahrer, die vielleicht gerade erst den Pkw-Führerschein gemacht haben, fehlt es an Fahrpraxis. Sie benötigen für die schweren Einsatzfahrzeuge keinen "Billig"-Führerschein als Ersatz für den Lkw-Führerschein sondern eine bessere Ausbildung, in der sie die besonderen Gefahren bei Einsatzfahrten kennen lernen. Sirene und Blaulicht sind keine Garantie dafür, dass der Fahrer sicher am Ziel ankommt, erst recht nicht, wenn er jung, hoch motiviert und starkem Stress ausgesetzt ist. – "Erfahren" kann man solche Situationen am besten in Simulatoren.
Fände ich extrem Gut wenn das durchkommen würde. Bin selbst Ehrenamtlicher Helfer.
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Gast auto.de
Mai 7, 2009 um 5:28 pm Uhr..Ich wurde Abgehackt… Ich habe noch geschrieben das diese regelung für leute wie mich echt super ist. Erfahrung kann man nur sammeln, wenn man entsprechende Fahrzeuge auch fahren darf! Ich sehe das als erweiterung zur Klaase B, für ehrenamtliche Helfer wie mich, die z.T. ihr Leben für andere riskieren.
-Früher zu klasse 3 Zeiten hat sich auch niemend beschwert, dass 18ährige Fahranfänger 7.5 Tonner fahren durften.-
Von meiner seite erstmal "ende"