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Autofahren und Klima schonen – damit das nicht weiterhin unvereinbare Gegensätze bleiben, legten die Fraktionen von SPD und CDU/CSU Anfang diesen Jahres einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer vor. Zum 1. Juli 2009 wird die Neuregelung, die sich in ihrer Höhe maßgeblich an der Menge der CO2-Emissionen des Fahrzeugs orientiert, in Kraft treten.
Die Neuregelung betrifft zunächst nur PKW, deren Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 liegt. Auch Pickups oder sogenannte Quads und Trikes fallen als steuerrechtliche Personenkraftwagen unter die neue Steuerregelung.
Die neue Kfz-Steuer berechnet sich aus zwei Komponenten: dem CO2-Wert des Fahrzeugs und einem hubraumbezogenen Sockelbetrag. Wer die Kosten des eigenen Fahrzeuges bereist vor dem Inkrafttreten der Neuregelung berechen möchte, kann dies tun. Das Bundesministerium für Finanzen hat zu diesem Zweck einen online-Kfz-Rechner zur Verfügung gestellt. Nach Eingabe von Antriebsart, CO2-Wert (Zulassungsbescheinigung im Feld V.7) und Hubraumgröße ist die Höhe der künftigen steuerlichen Einstufung ablesbar.
Alle PKW, die vor dem 1. November 2008 zugelassen wurden, sind zunächst nicht in die neue Kfz-Steuerregelung eingebunden. Erst ab dem Jahr 2013 gilt die Neuregelung für alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge gelten.
Fahrzeuge, die in der Zeit zwischen 1. November 2008 und 1. Juli 2009 zugelassen wurden, sind generell für ein Jahr steuerfrei. Erfüllen die Fahrzeuge die Euro 5 oder 6 Norm, verlängert sich die Steuerbefreiung für den Halter um ein weiteres, auf insgesamt zwei Jahre.
Weitere Information bietet das Bundesministerium der Finanzen unter: www.fuer-alle-da.de.
geschrieben von auto.de/mlukow veröffentlicht am 27.04.2009 aktualisiert am 27.04.2009
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