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Klare Verhältnisse
Die HDI hat für Kfz-Zulieferer eine neue Versicherungslösung entwickelt. Der Industrieversicherer aus der Talanx-Gruppe schützt damit Zulieferer, wenn sie von einem Automobilhersteller für die Kosten eines Kfz-Rückrufs in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob es sich um eine behördlich angeordnete Maßnahme handelt oder nicht.
HDI verzichtet mit der neuen Police auf die bislang übliche Trennung von Maßnahmen zur behördlich vorgeschriebenen Gefahrenabwehr (z.B. Rückruf) und Maßnahmen außerhalb der Gefahrenabwehr (Maßnahme am Kfz ohne behördlich angeordneten Rückruf). Für den Versicherungsnehmer entfällt künftig die rechtlich kniffelige Frage, ob man sich bereits im Bereich der Gefahrenabwehr bewegt (breite Deckung) oder noch außerhalb (engere Deckung). Für den Versicherungsnehmer ist jetzt immer klar: Er erhält die breite Deckung. Zudem entfallen mit der Auflösung der Trennung auch mögliche unterschiedliche Selbstbehalte und Deckungssummen.
geschrieben von AMP.net/Sm veröffentlicht am 21.11.2017 aktualisiert am 21.11.2017
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