Neue Preisvorschriften an italienischen Tankstellen

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Eine gesetzliche Mitteilungspflicht für Preisänderungen an allen italienischen Tankstellen hat jetzt die Regierung in Rom eingeführt. Danach müssen alle Preisanhebungen auf der Webseite des italienischen Wirtschaftsministeriums unverzüglich gemeldet und für jedermann zugänglich eingetragen werden.

Im Fall einer Preissenkung müssen die italienischen Tankstellenbetreiber die Meldung spätestens acht Tage nach der letzten Änderung vornehmen. An den Tankstellen selbst müssen die Preisschilder von weitem gut erkennbar aufgestellt sein. Nach wie vor vorgeschrieben ist die Ausweisung von drei Kommastellen, wobei die dritte künftig auch in kleinerer Schrift erscheinen darf. Bei SB-Tankstellen muss der Selfservice-Tarif ausgewiesen werden mit dem Hinweis auf die Preisdifferenz Tanken mit Bedienung durch das Personal. Die Preise für besondere Kraftstoffarten mit höheren Oktanzahlen wie Premium oder V-Power unterliegen keiner Ausweisungspflicht, müssen aber räumlich getrennt aufgeführt sein.

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