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Seit dem 1. August 2013 ist die 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. So dürfen Fahrräder nun mit genehmigten Batterielampen betrieben werden. Die „Dynamopflicht“ entfällt. Wer bisher ohne dynamobetriebene Beleuchtung, dafür aber mit batteriebetriebenen Lampen oder LEDs von der Polizei erwischt wurde, musste bis zu 25 Euro bezahlen.Eine Neuregelung, auf die die Dekra hinweist, betrifft insbesondere Besitzer von Wohnmobilen, Caravans oder anderen Fahrzeugen mit Gasflaschen an Bord. Die Flaschen müssen jetzt beim Fahren zwingend geschlossen gehalten werden, es sei denn, sie sind explizit für den Betrieb während der Fahrt ausgelegt und freigegeben. Zugmaschinen mit Anhängern dürfen jetzt etwas länger sein als bisher. Die neue Grenze liegt, wie bei Lkw-Gliederzügen, bei 18,75 Metern. Viele Landwirte hatten diese Änderung gefordert.
Das Mitführen einer Warnweste wird, wie schon in vielen anderen europäischen Ländern, auch in Deutschland Pflicht – allerdings erst zum 1. Juli 2014. Wenn dann die Warnweste fehlt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Auch bei der Hauptuntersuchung muss überprüft werden, ob die Weste an Bord ist.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 12.08.2013 aktualisiert am 12.08.2013
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