Neue Regeln für Fahrradfahrer, Skater und Autofahrer

Neue Regeln für Fahrradfahrer, Skater und Autofahrer treten mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 1. September in Kraft. Dabei sind vor allem für den Radverkehr Erleichterungen vorgesehen. Künftig dürfen laut dem ADAC auch nichtbeschilderte Radwege auf der linken Seite befahren werden, wenn dies durch das Zeichen „Radverkehr frei“ erlaubt ist.

Die Beförderung von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren in einem Fahrradanhänger ist ebenfalls genehmigt. Ein neues Schild zeigt an, wenn eine Sackgasse für Radler und Fußgänger passierbar ist. Andere Fahrzeuge dürfen zwar weiterhin den Schutzstreifen für Fahrradfahrer am rechten Fahrbahnrand überfahren, doch das Parken auf diesem Schutzstreifen ist nun verboten. Die gesetzliche Tempobegrenzung in Fahrradstraßen beträgt zudem ab sofort 30 km/h.

Inline-Skater profitieren ebenfalls von neuen Regeln; sie werden jetzt in der StVO genannt und wie Fußgänger behandelt. Außerhalb von Fußgängerwegen dürfen sie fahren, wenn dies mit dem Schild „Skaten“ gekennzeichnet ist.

Autofahrer können künftig auf Autobahnen beim Einfädeln auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen (nun genannt „Ein- und Ausfädelungsstreifen“) schneller fahren als auf dem durchgehenden Fahrstreifen, beim Ausfädeln nur dann, wenn auf der durchgängigen Spur der Autoverkehr stockt. Der linke Fahrstreifen auf dreispurigen Autobahnen ist nicht nur für Lkw über 3,5 Tonnen, sondern nun auch für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger tabu.

Für alle Fahrzeuge gilt ab sofort ein Überholverbot an Bahnübergängen: vom ersten Gefahrschild bis zum Überqueren der Bahngleise. Mobile Halteverbotsschilder haben vor dauerhaft montierten Parkzeichen Vorrang.

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