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Neue Regeln für den Bau von Radwegen stellt eine am 1. September in Kraft tretenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf. Radfahrstreifen auf der Straße sind dann laut dem Fahrradclub ADFC den traditionellen Radwegen gleichgestellt.
Bisher mussten bevorzugt baulich klar getrennte Radwege gebaut werden, die erst seit 1997 überhaupt zugelassenen Radfahrstreifen sollten die Ausnahme bleiben. Der ADFC verspricht sich von der Neuregelung Erleichterungen für den Radverkehr. Für Radfahrer auf Radfahrstreifen gelten etwa die gleichen Ampel wie für Autofahrer, nicht die Fußgängerampeln mit ihren kurzen Grünphasen.
Darüber hinaus machen weitere geänderte Verwaltungsvorschriften das Radeln einfacher. So können Einbahnstraßen leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden, an Sackgassenschildern kennzeichnen künftig Aufkleber, falls ein Druchkommen für Radfahrer und Fußgänger möglich ist.
geschrieben von (hh/mid) / (foto dpp) veröffentlicht am 12.08.2009 aktualisiert am 12.08.2009
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