Neue Regeln zum Führerscheinerwerb

Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte müssen Autofahrer zwei neue Regeln beim Führerscheinerwerb beachten. Für ehrenamtliche Feuerwehrleute wird es nun einfacher, eine Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu erwerben.

Neben dem Pkw-Führerschein brauchen sie nur noch eine Zusatzeinweisung, wenn ihr jeweiliges Bundesland zugestimmt hat. Durch das neue Verfahren soll der chronische Mangel an genügend Fahrern von Einsatzfahrzeugen behoben werden.

Allerdings muss man jetzt zwingend 18 Jahre alt sein, um einen Pkw allein steuern zu dürfen.

Ein unter Jugendlichen beliebtes Schlupfloch wurde nämlich geschlossen:

Wer den Führerschein schon in jüngeren Jahren im Ausland beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches erworben hat, konnte ihn bisher auch hier nutzen. Damit ist jetzt Schluss. In- und ausländische Jugendliche, die nach deutschem Recht nicht volljährig sind, dürfen hierzulande kein Auto mehr fahren. Einzige Ausnahme bildet das „Begleitete Fahren“ mit 17 Jahren.

 

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