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In der Regionalstruktur der Autoversicherung gibt es in diesem Jahr nur geringfügige Veränderungen. Knapp 64 Prozent der bisher 434 Zulassungsbezirke verbleiben nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der gleichen Haftpflicht-Regionalklasse.
Von den zugelassenen Pkws bleiben sogar etwa 69 Prozent in der selben Regionaleinstufung. Im vergangenen Jahr zuvor waren es knapp 64 Prozent.
Ein Landkreis rutschte in der Statistik um vier Klassen nach unten: der Zulassungsbezirk Zwickau. Die Verbesserung verdanken die Zwickauer Autofahrer der jüngsten Kreisgebietsreform in Sachsen: Seit dem 1. August 2008 gehören zum Landkreis Zwickau auch die bisherigen Kreise Chemnitzer Land und Zwickauer Land. Diese werden zwei Klassen herauf- bzw. eine Klasse herabgestuft. Auch die ehemaligen Bezirke Plauen und Meißen-Radebeul profitieren in der Regionalstatistik: Sie werden um drei Klassen zurückgestuft. Riesa-Großenhain, jetzt zum Kreis Meißen gehörend, wird um zwei Klassen heraufgestuft. Der Mittlere Erzgebirgskreis, Döbeln und die Landeshauptstadt Dresden werden in der Regionalstatistik der Kfz-Haftpflichtversicherung hingegen um eine Klasse heraufgestuft.
In der Regionalstruktur für die Vollkaskoversicherung ändert sich in 82 Prozent der Zulassungsbezirke ebenfalls nichts. Mehr als zehn Prozent werden eine Klasse günstiger eingestuft. Die Zulassungsbezirke Görlitz und Stollberg, die künftig zum Erzgebirgskreis gehören, werden zwei Klassen hochgestuft. In Teilkasko bleiben 80 Prozent der Kreise in der gleichen Klasse.
Der günstigste Zulassungsbezirk in der Autohaftpflichtversicherung ist mit einem Indexwert von 72,6 (bundesweiter Durchschnitt = 100) der Elbe-Elster-Kreis in Brandenburg. Schlusslicht ist erneut der Landkreis Kaufbeuren (127,5). In der Vollkaskoversicherung fährt man wie im Vorjahr am günstigsten im Kreis Friesland (75,2). Den höchsten Wert hat Berlin (129,6). In der Teilkaskoversicherung reicht der Index von 55,6 in Würzburg bis 227,2 im Kreis Uecker-Randow.
Die jährlich angepassten Statistiken des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ergeben sich aus der Zahl und Schwere der Schadenfälle, die durch Fahrzeuge, die in einer bestimmten Region zugelassen sind, verursacht werden. Ändern sich durch eine Kreisgebietsreform die Kreisgrenzen, müssen auch die Regionalstatistiken, die sich auf die Zulassungsbezirke beziehen, angepasst werden.
Die neue Regionalstatistik ist für die Versicherer unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge, für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit – in der Regel ab dem 1. Januar 2009 – angewendet werden. Sie ist unter www.gdv.de und www.versicherung-und-verkehr.de auch im Internet zu finden.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 27.08.2008 aktualisiert am 27.08.2008
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