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Wer sich als Passagier eines Fernbusses übervorteilt fühlt, kann sich nun an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Sie vermittelt bereits bei Streitigkeiten in den Bereichen Bus-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr. Die Bundesregierung hat den Verein als erste Institution in Deutschland zur außergerichtlichen Streitschlichtung anerkannt.
Nun können sich auch die Fahrgäste der neuen Fernbuslinien an den Verein wenden. Seit der Liberalisierung des Marktes Anfang des Jahres wachsen aktuell Angebot und Nachfrage an Fernbusreisen, was eine eigene Schlichtungsstelle nötig machte. Zuständig ist sie bei Streitigkeiten wegen der Verletzung von Fahrgastrechten, etwa bei Annullierung oder Verspätung der Abfahrt, sowie bei Auseinandersetzungen wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Ablieferung von Gepäck. Fahrgäste können sich in diesen Fällen an die SÖP wenden und dort ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren anstrengen. Voraussetzung ist, dass sich der Fahrgast mit seinen Ansprüchen bereits ohne Erfolg an das Verkehrsunternehmen gewandt hat. Die SÖP prüft dann die Beschwerde und erarbeitet einen Schlichtungsvorschlag für eine einvernehmliche Streitbeilegung. Für den Fahrgast ist das Verfahren kostenfrei.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 23.10.2013 aktualisiert am 23.10.2013
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