Neue StVO

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Am 1. April tritt die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Ein Hauptziel der neuen Regelung ist es, den „Schilderwald“ zu lichten. Und die Notwendigkeit für Verkehrsschilder, gedenkt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch allgemeingültige Verhaltensvorschriften zu reduzieren.

So sparen die Kommunen etwa durch die Einführung eines generellen Parkverbots auf „Fahrradschutzstreifen“ – so der behördliche Ausdruck für die Radwege – etliche Parkverbots-Zeichen ein. Ein generelles Überholverbot an unbeschrankten Bahnübergängen erübrigt dort das Aufstellen von Hinweisschildern. Zudem fallen einige Verkehrszeichen komplett weg, so etwa das blaue, quadratische Zeichen, das die Richtgeschwindigkeit anzeigt. Wenig gebräuchliche Zeichen dürfen nur noch in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

Die Verkehrssicherheit plant die Behörde, durch Änderungen der Vorschriften für Radfahrer zu erhöhen. Zum Beispiel gilt künftig in den sogenannten „Fahrradstraßen“ – erkennbar an einem Schild mit weißem Fahrrad in einem blau gefüllten Kreis – ein Tempolimit von 30 km/h. Die Beförderung von Kindern in Fahrrad-Anhängern erhält eine gesetzliche Regelung. Personen ab 16 Jahren dürfen grundsätzlich zwei Kinder im Alter bis zu sieben Jahren im Anhänger mitnehmen. Ein Plus an Sicherheit erhoffen sich die staatlichen Stellen von der Anhebung der Verwarnungsgelder um durchschnittlich fünf bis zehn Euro.

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