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Einige neue Verkehrsregeln müssen Autofahrer in Luxemburg und in den Niederlanden beachten. In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Kleintransporter mit einem leichten Anhänger wie Wohnwagen, Pferdeanhänger oder Anhänger für Umzüge 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts gilt wie für Lkw Tempo 80.
In Luxemburg dürfen Navigationsgeräte seit diesem Sommer nur noch an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Außerdem sind nur noch Freisprecheinrichtungen für das Mobiltelefon erlaubt, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad lassen kann. Zudem gibt es im Großherzogtum ab sofort das Schild „Bereich mit eingeschränktem Verkehr“. Fußgänger haben in diesem Gebiet stets Vorrang und können die gesamte Fahrbahnbreite nutzen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Autofahrer liegt bei 20 km/h. Beim ebenfalls neuen Verkehrszeichen „Fußgänger- und Fahrradüberweg“ haben Fußgänger und Radfahrer Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen.
geschrieben von (bp/mid) veröffentlicht am 23.07.2009 aktualisiert am 23.07.2009
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