Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Seit dem 1. April gibt es neue Verkehrszeichen auf deutschen Straßen. Ziel ist es, die Verkehrszeichen auf das notwendigste zu reduzieren und alte Schilder auszumustern. Die ausrangierten Zeichen bleiben aber noch bis Oktober 2022 gültig.
Neu eingeführt ist das schwarz-weiße Zusatzschild 1020-13, mit dem Inline-Skater und Rollschuhfahrer auf Radwegen und Fahrbahnen zugelassen werden können. Die Zeichen 314.1 und 314.2 sollen Anfang und Ende von „Parkraumbewirtschaftungszonen“ anzeigen und andere Schilder in den Bereichen überschüssig machen. Wer also ein weißes Schild mit einem großen „P“ und dem Zusatz „Zone“ sieht, darf hier sein Auto mit Parkschein oder Parkscheibe abstellen.
Neu eingeführt wird auch das Zeichen 357-50, das neben dem bekannten Sackgassenzeichen noch ein Fahrrad sowie einen Fußgänger zeigt. Dabei handelt es sich um eine Sackgasse, in der Autos nicht durchkommen, jedoch Fußgänger und Radfahrer.
Außerdem nehmen die Straßenmeistereien noch ein gelbes Schild mit einem durchgestrichenen „U“ als Ende einer Umleitung sowie ein durchgestrichener Umlenkungspfeil ins Repertoire auf. Dieses zeigt das Ende einer Streckenempfehlung.
Abgeschafft wird das Schild 150, das eine Bahnschranke in einem roten Warndreieck zeigt. In Zukunft wird es durch das Zeichen 151 abgelöst, das einen nahenden Zug abbildet. Nicht mehr angebracht werden auch die Schilder zur Richtgeschwindigkeit, sowie zum Ende der Richtgeschwindigkeit.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 02.04.2013 aktualisiert am 02.04.2013
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien (insg. „Cookies“). Cookies die notwendig sind, damit die Website wie vorgesehen funktioniert, werden standardmäßig gesetzt. Cookies, die dazu dienen das Nutzerverhalten zu verstehen und Ihnen ein relevantes bzw. personalisiertes Surferlebnis zu bieten, sowie Cookies zur Personalisierung und Messung der Effektivität von Werbung auf unserer und anderen Websites setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung ein. Unsere Partner führen diese Daten möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung gesammelt haben. Durch Klick auf "Zustimmen" akzeptieren Sie alle Cookies und die beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten. Bevor Sie Ihre Zustimmung erteilen, beachten Sie bitte, dass wir Ihre Daten auch mit Partnern mit Sitz in den USA teilen. Die USA weisen kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau auf. Es besteht das Risiko, dass US-Behörden Zugriff auf Ihre Daten haben und Sie Ihre Betroffenenrechte nicht durchsetzen können. Über "Anpassen" können Sie Ihre Einwilligungen individuell anpassen. Dies ist auch später jederzeit im Bereich Cookie-Richtlinie möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Impressum