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Sein Inhalt ist nicht zufällig und er sollte regelmäßig überprüft werden: Für den im Auto vorgeschriebenen Verbandkasten hat sich zum 1. Januar 2014 die Norm DIN 13164 geändert. Der Erste-Hilfe-Inhalt des mit Notfallmaterial gefüllten Behälters wurde teilweise neu definiert. Der Bundesverband Medizintechnologie weist darauf hin, dass jetzt ein vierzehnteiliges Pflaster-Set und zwei Hautreinigungstücher zum erweiterten Umfang des Erste-Hilfe-Materials gehören.
Empfohlen wird zudem eine Prüfung des Sterilmaterials auf das Verfalldatum. Ist dieses abgelaufen, muss es ersetzt werden. Wobei dieser Vorgang in Juristenkreisen nicht unumstritten ist. Laut Gesetz zur Mitführung des Verbandkastens ist von Sterilität keine Rede und wer Erste-Hilfe-Situationen schon erlebt hat, der glaubt nicht mehr an die Möglichkeit der Durchsetzung eines keimfreien Arbeitens. Allerdings empfiehlt sich aus Gründen des problemlosen Umgangs mit prüfenden Polizisten einfach die Mitführung eines aktuellen Verbandkastens. Sonst riskiert der Autohalter Ärger, ein Verwarnungsgeld oder längere Rechtstreitigkeiten. Die dafür nötige Zeit investiert der Autofahrer besser in die Auffrischung seiner Erste-Hilfe-Kenntnisse.
geschrieben von auto.de/(wp/mid) veröffentlicht am 13.01.2014 aktualisiert am 13.01.2014
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