Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Fluggäste können bald auf Hilfe bei der Frage nach einem Anrecht auf Schadensersatz hoffen. Einen entsprechenden Service plant die ARAG-Versicherung. „Dafür reicht die Übermittlung der Flugnummer. Um alles andere kümmern wir uns“, sagte ARAG-Vorstand Johannes Kathan anlässlich eines Pressegesprächs.
In Deutschland könnte der Service schon im Februar eingeführt werden. Derzeit werden juristische Hürden geprüft. Der Anspruch entsteht immer dann, wenn die Airline für Verspätung oder Annullierung eines Fluges verantwortlich ist. Großen Erfolg hat der Service bereits in den Niederlanden. Hier wurden über von September bis November bereits 6 500 Verspätungen und Annullierungen auf Wunsch der Fluggäste überprüft. Das Produkt könnte in Deutschland auf hohe Nachfrage stoßen. So ergab eine Umfrage der WDR Sendung „Markt“, dass deutsche Fluggäste oft zu wenig oder gar keine Entschädigung erhalten, obwohl das eine EU-Verordnung seit fünf Jahren vorschreibt. So hatten 92,5 Prozent der von „Markt“ Befragten bei der Airline ihre Ansprüche geltend gemacht. Doch nur 15,4 Prozent erhielten freiwillige Zahlungen. Diese blieben mit durchschnittlich 95 Euro noch deutlich unter den Ausgleichzahlungen, die in der Verordnung mit 250 bis 600 Euro festgesetzt sind. Der Service arbeitet auf Basis einer Erfolgsbeteiligung. Kann Schadenersatz durchgesetzt werden, erhält die Versicherung rund 20 Prozent der erstrittenen Summe.
geschrieben von auto.de/(usk/mid) veröffentlicht am 13.12.2010 aktualisiert am 13.12.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.