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Automatisiertes Fahren
Der Bundesrat hat mit dem heutigen Beschluss zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes rechtliche Rahmenbedingungen für das automatisierte Fahren gesetzt.
Dazu sagte Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA): „Die deutsche Automobilindustrie begrüßt den Gesetzentwurf, denn damit wird ein wesentlicher Schritt für die Nutzung hochautomatisierter Fahrzeuge auf deutschen Straßen getan. Das automatisierte Fahren wird den Straßenverkehr sicherer, effizienter und komfortabler machen.“
Die deutsche Automobilindustrie unterstützt die Strategie der Bundesregierung, Deutschland zum Leitmarkt für vernetztes und automatisiertes Fahren zu machen. Die für das automatisierte Fahren getroffenen Regelungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG) stellen Rechtssicherheit für Kunden und Fahrzeughersteller her. Dabei werden zu Recht hohe Anforderungen an die Fahrzeugtechnik, aber auch an die Informationspflichten der Fahrzeughersteller und Kunden formuliert.
Damit ist die Nutzung automatisierter Systeme durch den Kunden zulässig, wenn sie bestimmungsgemäß vom Fahrer eingesetzt werden. Der Fahrzeugführer darf Nebentätigkeiten ausüben, bleibt aber verpflichtet, sich während der automatisierten Fahrt übernahmebereit zu halten und die Voraussetzungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des automatisierten Systems zu erkennen. Erst wenn autonomes Fahren möglich ist, kann auf den Fahrzeugführer verzichtet werden. Bei autonomen Fahrzeugen werden alle Fahrzeuginsassen Passagiere sein.
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Die Fahrzeugtechnik wird das automatisierte Fahren im ersten Schritt auf Autobahnen und das fahrerlose Fahren in abgegrenzten Parkräumen ermöglichen. Die Anwendungen werden sich mit der Weiterentwicklung der Technologie zukünftig auch auf weitere Bereiche ausweiten.
Mit dem Gesetzentwurf wird daher auch eine Ermächtigungsgrundlage für Regelungen zum fahrerlosen Parken geschaffen. Es ist vorgesehen, dass während der Nutzung eines automatisierten Systems ein Datenspeicher im Fahrzeug die Funktionsweise des Systems aufzeichnet. Dies bietet gerade aus Sicht des Verbrauchers auch Rechtssicherheit, um im Zweifelsfall Fehlfunktionen nachzuweisen.
geschrieben von AMP.net/nic veröffentlicht am 15.05.2017 aktualisiert am 15.05.2017
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