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Der gemeinsame Zolltarif der EU wird angepasst: Ab dem 1. Januar 2014 gilt eine neue und klarere Formulierung: Für „Sammlerkraftfahrzeuge“, die exakt benannte Kriterien erfüllen, werden im Falle der Einfuhr lediglich sieben Prozent Einfuhrumsatzsteuer fällig, berichtet die Zeitschrift „Oldtimer Markt“ in ihrer aktuellen Ausgabe.
Ziel der überarbeiteten Version soll die Gleichbehandlung in allen Mitgliedsstaaten der EU bei der Einfuhr von Oldtimern aus dem nicht-europäischen Ausland sein. Bislang galt: Oldtimer sind nur dann „Sammlerstücke“, wenn sie von „geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert“ sind – diese Einstufung bedeutete: kein Zoll und ein halbierter Einfuhrumsatzsteuersatz von sieben Prozent. Die Kriterien wurden in den verschiedenen EU-Ländern allerdings unterschiedlich streng ausgelegt. So war es bislang in Deutschland kaum möglich, ein Auto mit dieser Ermäßigung zu importieren, während besonders über die Niederlande eine große Menge klassischer Fahrzeuge aufgrund der lockeren Auslegung eingeführt wurde.
Nun sind die Kriterien zum Zolltarif 9705 klar umrissen: Die Fahrzeuge müssen mindestens 30 Jahre alt sein und sich in ihrem Originalzustand befinden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, modernisierte oder umgebaute Fahrzeuge sind ausgeschlossen. Außerdem müssen sie einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Zu den Sammlerfahrzeugen gehören auch Kraftfahrzeuge, die nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren, etwa Rennkraftfahrzeuge, die bedeutende sportliche Erfolge errungen haben. Teile und Zubehör werden hier eingereiht, sofern es sich um Originale handelt, ihr Alter mindestens 30 Jahre beträgt und sie nicht mehr herstellt werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 26.11.2013 aktualisiert am 26.11.2013
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