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Mit neuen Verkehrsschildern müssen die Verkehrsteilnehmer ab sofort durch den Neuerlass der Straßenverkehrsordnung (StVO) rechnen.
So ist der Anfang einer bewirtschafteten Parkraumzone nun mit einem eckigen Schild gekennzeichnet auf dem ein weißes „P“ auf blauem Grund zu sehen ist, unter dem das Wort „Zone“ steht. Das Ende dieser Zone kennzeichnet ein monochrom gehaltenes Schild mit fünf diagonalen Streifen. Neu ist das Zeichen an einer für Radfahrer und Fußgänger durchgängigen Sackgasse und das Zeichen zur Kennzeichnung des Endes einer Umleitung. Inlinern und Rollschuhfahrern signalisiert ein neues Zeichen die Erlaubnis zur Wegenutzung.
Einige Verkehrszeichen gibt es nun nicht mehr. Das Warnschild „beschrankter Bahnübergang“ ist abgeschafft, ebenso die Hinweise zur Richtgeschwindigkeit. Entfallen ist auch das Zeichen für Seitenstreifen, die von mehrspurigen Kraftfahrzeugen nicht befahrbar sind.
Ziel der Novelle ist es, die Anzahl der in der StVO dargestellten Zeichen auf das notwendige Maß zu reduzieren.
geschrieben von auto.de/(ld/mid) veröffentlicht am 03.04.2013 aktualisiert am 03.04.2013
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