Kfz-Schiedsstellen

Neues Gesetz gefährdet Kfz-Schiedsstellen

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Eine Streitschlichtung ohne Gerichtsprozess ermöglichen seit nunmehr 45 Jahren die Kfz-Schiedsstellen für Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufer in Deutschland. Allein 2013 haben diese Einrichtungen fast 11.700 Anträge bearbeitet. Doch durch neue gesetzliche Vorgaben könnten die derzeit 130 Einrichtungen laut dem Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) ihre Handlungsfähigkeit verlieren.

Gesetzentwurf

Hintergrund ist ein Gesetzentwurf über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VSBG-E). Demnach sollen sich alle schon bestehenden Schiedsstellen als „Verbraucherschiedsstelle“ lizenzieren lassen. Daran sind bestimmte gesetzliche Anforderungen geknüpft: Die Einrichtungen müssen etwa über eine eigene Webseite verfügen, einen jährlichen Tätigkeitsbericht und alle zwei Jahre einen Evaluationsbericht abgeben. Das aber würde sich laut dem ZDK unnötig personal- und kostenintensiv auswirken. Der Verband kritisiert außerdem, dass die Verbraucherverbände nicht an der Finanzierung der privaten Verbraucherschlichtungsstellen beteiligt werden soll.

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